Was sagt das Schweizer Recht?
Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug legt die Anforderungen an Spielzeug fest, das in der Schweiz in Verkehr gebracht wird. Sie übernimmt den Inhalt der EU-Spielzeugrichtlinie; das ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU.
Hersteller, Importeure und Händler sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die kantonalen Behörden führen Marktkontrollen durch.
Was decken die Normen EN 71 ab?
Die Reihe EN 71 übersetzt die gesetzlichen Anforderungen in konkrete Prüfungen. Die am häufigsten genannten Teile:
- EN 71-1: mechanische und physikalische Eigenschaften (Kleinteile, Kanten, Festigkeit)
- EN 71-2: Entflammbarkeit
- EN 71-3: Migration bestimmter Elemente, unter anderem bei Farben und Lacken
Warum ist die Altersangabe in der Kita so wichtig?
Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten darf keine Kleinteile enthalten, die verschluckt werden können. Ein Artikel mit dem Hinweis «nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren» gehört nicht in die Baby- oder Kleinkindgruppe, auch nicht unter Aufsicht.
In altersgemischten Gruppen wird solches Material ausser Reichweite der Jüngsten aufbewahrt und für begleitete Angebote hervorgeholt.
Und Klettergeräte?
Aktivitätsspielzeug wie Kletterbogen und Kletterdreieck fällt unter einen eigenen Teil der Norm, der für den Hausgebrauch vorgesehen ist. Klären Sie für den Einsatz in der Einrichtung mit dem Lieferanten, ob der Artikel dafür bestimmt ist, und verlangen Sie Angaben zu Belastbarkeit, Alter und Aufbau.
Welche Fragen stellen Sie einem Lieferanten?
- Für welche Altersgruppe ist der Artikel bestimmt?
- Nach welchen Teilen der Norm EN 71 wurde er geprüft?
- Können Sie die Konformitätserklärung liefern?
- Welche Farben und Lacke werden verwendet?
- Eignet sich der Artikel für den Einsatz in Einrichtungen?
- Wie wird er gereinigt, und verträgt er ein Desinfektionsmittel?
Gut zu wissen
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Den geltenden Text finden Sie in der Verordnung auf der Plattform des Bundesrechts (Fedlex), weitere Informationen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).